Sehr geehrte Leser,
die Erklärung zur Anspruchsbegrenzung entfällt!
Endlich hat der Gesetzgeber reagiert und das aufwendige Prozedere anlässlich des Ausscheidens von Arbeitnehmern abgeschafft.
Lesen Sie mehr hierzu in unseren Sondernews.
Hier finden Sie auch Informationen zu den Auswirkungen für neu eintretende Mitarbeiter die bereits bestehende Verträge der betrieblichen Altersversorgung vorlegen. Bei Fragen kommen Sie, wie immer, gerne auf uns zu!
Ihr Wolfgang Fröhlich
B&F News 05/2020 – Sondernews