B&F Sondernews 03/2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes geht nun in die letzte Phase. Ab dem 01.01.2022 besteht die
Zuschusspflicht für viele bestehende Verträge der betrieblichen Altersversorgung.

Damit ergibt sich für jedes Unternehmen Handlungsbedarf!

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Flyer im Anhang.

Um eine Umsetzung per 01.01.2022 durchführen zu können, setzen Sie sich bitte bis zum 30.09.2021 mit uns in Verbindung.
Bei eingehenden Anfragen zur Anpassung nach diesem Stichtag kann eine pünktliche Umsetzung nicht gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Fröhlich
Dipl. Betriebswirt (FH)

B&F Sondernews 03/2021