B&F Sondernews 03/2021
Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes geht nun in die letzte Phase. Ab dem 01.01.2022 besteht dieZuschusspflicht für viele bestehende Verträge der betrieblichen Altersversorgung. Damit ergibt sich für jedes Unternehmen Handlungsbedarf! Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang