"Betriebliche Vorsorge ist kein Sprint, sondern ein Marathon."
Wir begleiten Sie ganzheitlich, individuell und langfristig - seit 2000.
Die B&F Consulting AG wurde am 30. August 2000 als spezialisiertes Versicherungsmakler-Unternehmen im Vorsorgebereich gegründet. Ziel der Unternehmung ist die umfassende Beratung in den Bereichen des betrieblichen und privaten Vorsorgemanagements.
Durch kontinuierliches Wachstum betreut die B&F Consulting AG heute mehr als 250 Firmen mit insgesamt über 50 000 Beschäftigten in allen Fragen der Altersversorgung. Hierbei handelt es sich um Firmen aus verschiedenen Branchen, unterschiedlicher Größe sowie um mehrere börsennotierte Unternehmen.
Aktuelle Highlights
Krebs-Scan der HanseMerkur
Digitale Vermögensverwaltung mit Whitebox
Unsere Leistungen
Die B&F Consulting AG leistet für ihre Kunden einen Mehrwert
Betriebliche Altersversorgung
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Aufbau einer zusätzlichen Altersrente
Betriebliche Krankenversicherung
Am Beispiel von Gesundheitsbudgets zur freien Verwendung
Betriebliche Arbeitskraftabsicherung
Sichern Sie Existenzrisiken Ihrer Mitarbeitenden ab
Zeitwertkonten
In die Belegschaft zu investieren heißt, die Zukunft des Unternehmens zu sichern
News/Presse
Spendenlauf „Zugspitzing am Belchen“
Die B&F Consulting AG übernimmt im Rahmen des Spendenlaufs „Zugspitzing am Belchen“ die einjährige Patenschaft für 100 Kinder in Malawi. Der Spendenlauf findet am 26.08.2023 am Belchen im Schwarzwald statt. Zehn Läuferinnen und Läufer erlaufen an diesem Tag die Höhenmeter
B&F Sondernews 02/2023
Sehr geehrte Damen & Herren, heute erhalten Sie unsere B&F Sondernews 02/2023. In dieser Ausgabe gehen wir auf das Nachweisgesetz (NachwG) im bAV-Kontext ein und bitten um Kenntnisnahme und hausinterne Klärung Ihrer Vorgehensweise. Mit freundlichen Grüßen aus der Pfalz Wolfgang Fröhlich B&F Consulting AG
B&F Sondernews 01/2023
Sehr geehrte Damen & Herren, heute erhalten Sie unsere B&F Sondernews 01/2023. In dieser Ausgabe gehen wir auf die Änderung der Beitragsbemessungsgrenze zum 01.01.2023 und die Auswirkungen dieser Änderung auf Verträge nach (in der Regel) § 3 Nr. 63 EStG mit
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